Wir nutzen Cookies. Cookies helfen uns Ihre Nutzungserfahrung auf unserer Webseite zu optimieren und zu personalisieren. Durch die Weiternutzung unserer Webseite stimmen Sie diesen Cookies zu.
Die römisch-katholische Kirchgemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nach den Gesetzen des Kantons Basel-Landschaft. Sie stellt die materiellen Mittel zur Verfügung, damit die Pfarrei ihre Aufgaben erfüllen und Kirche gestaltet werden kann. Sie ist Teil der römisch-katholischen Landeskirche Baselland.
Die Kirchgemeinde erhebt die Kirchensteuer und bezahlt daraus die Gehälter der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Kirche und anderer Gebäude der Kirchgemeinde und die laufenden Kosten der Pfarrei.
Die Kirchgemeinde wird vom Kirchgemeinderat geleitet. Oberstes Organ ist die Kirchgemeindeversammlung, zu der alle Katholikinnen und Katholiken ab 16 Jahren und unabhängig ihrer Nationalität eingeladen sind.
Eine ausführliche Zusammenstellung der Aufgaben finden Sie in der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche Baselland und in der Kirchgemeindeordnung der jeweiligen Kirchgemeinde.
Hier finden Sie die entsprechenden Kirchgemeindeordnungen der römisch-katholischen Kirchgemeinden von
Duggingen und
Harald Römpp, Mail
Liz Schreiner Zengaffinen, Mail
Viktor Lenherr, Mail
Thomas Müllner, Mail
Brigitte Steinger, Mail
Maria Maira, Mail
Alois Schuler, Gemeindeleiter a.i., Mail
Andrea Regina Studer, Mail
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Ratsmitglied oder kontaktieren Sie das Sekretariat.
Jürg Vögtlin, Mail
Heidi Schafer, Mail
Claudia Zeugin
Isabelle Girod, Mail
Beat Handschin, Mail
Alois Schuler, Gemeindeleiter a.i., Mail
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Ratsmitglied oder kontaktieren Sie das Sekretariat.
Isabelle Maurer, Mail
vakant
Markus Moser, Mail
Diana Hubmann, Mail
Regula Häring, Mail
Alois Schuler, Gemeindeleiter a.i., Mail
Karin Meyer, Mail
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Ratsmitglied oder kontaktieren Sie das Sekretariat.